besondere Hinweise zum Selbstbau

Bauantrag, behördliche Bestimmungen

Zu der Errichtung von Holzkonstruktionen gibt es in den Kommunen und Gemeinden unterschiedliche Bestimmungen und Auflagen. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten sind oft genehmigungsfrei. Es hängt aber auch vom Standort ab.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei dem für Sie zuständigen Bauamt. Sind weitere Unterlagen für einen Bauantrag erforderlich (z.B. Bauantragszeichnung 1:100, Lageplan oder statische Nachweise), so helfen wir Ihnen damit gerne weiter.

 

Haftung und Gewährleistung:

Alle Konstruktionen sind fachgerecht geplant, mit stabilen zimmermannsmäßigen Verbindungen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden die beim Selbstbau, der Selbstmontage oder bei der späteren Nutzung entstehen. Auf die Statik geben wir keine Gewährleistung.